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   BVerwG, 14.02.2014 - 8 B 69.13   

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https://dejure.org/2014,4325
BVerwG, 14.02.2014 - 8 B 69.13 (https://dejure.org/2014,4325)
BVerwG, Entscheidung vom 14.02.2014 - 8 B 69.13 (https://dejure.org/2014,4325)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Februar 2014 - 8 B 69.13 (https://dejure.org/2014,4325)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 132 Abs 2 Nr 1 VwGO, § 132 Abs 2 Nr 2 VwGO
    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde

  • Wolters Kluwer

    Klärungsbedürftigkeit der Rechtsfrage nach einem Anspruch auf Verfahrenswiederaufnahme und Rücknahme eines unanfechtbbaren Erstbescheids wegen behaupteter Rechtswidrigkeit

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Eigentumsverlust wegen tatsächlich nicht kostendeckender Mieten; Niedrigmietenpolitik; Kostenunterdeckung; Überschuldungssituation; Rücknahme eines Verwaltungsaktes; Wiederaufgreifen des Verfahrens; grundsätzliche Bedeutung; Divergenzbeschwerde

  • rewis.io

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Klärungsbedürftigkeit der Rechtsfrage nach einem Anspruch auf Verfahrenswiederaufnahme und Rücknahme eines unanfechtbbaren Erstbescheids wegen behaupteter Rechtswidrigkeit

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 17.01.2007 - 6 C 32.06

    Telekommunikation; Lizenzgebühren; Bestandskraft des Gebührenbescheides;

    Auszug aus BVerwG, 14.02.2014 - 8 B 69.13
    Im Übrigen ist bereits grundsätzlich geklärt, dass allein die Rechtswidrigkeit eines Verwaltungsaktes keinen Anspruch auf Rücknahme begründet, da der Rechtsverstoß lediglich die Voraussetzung für eine Ermessensentscheidung der Behörde nach § 48 VwVfG ist (Urteil vom 17. Januar 2007 - BVerwG 6 C 32.06 - NVwZ 2007, 709 = juris Rn. 13).
  • BVerwG, 15.02.2013 - 8 B 58.12

    Ablehnung eines Richters; Ablehnung von Gerichtspersonen; Ablehnungsgesuch;

    Auszug aus BVerwG, 14.02.2014 - 8 B 69.13
    Die Rüge der Verletzung des verwaltungsprozessualen Untersuchungsgrundsatzes erfordert zum einen eine substantiierte Darlegung, hinsichtlich welcher tatsächlichen Umstände Aufklärungsbedarf bestanden hat, welche für geeignet und erforderlich gehaltenen Aufklärungsmaßnahmen hierfür in Betracht gekommen wären und welche tatsächlichen Feststellungen bei Durchführung der unterbliebenen Sachverhaltsaufklärung voraussichtlich getroffen worden wären (Urteil vom 16. Dezember 1977 - BVerwG 7 C 59.74 - BVerwGE 55, 159 ; Beschluss vom 15. Februar 2013 - BVerwG 8 B 58.12 - ZOV 2013, 40).
  • BVerwG, 23.05.1986 - 8 C 10.84

    Wehrpflicht - Mitwirkungspflicht - Musterungsstreit - Ärztliche Untersuchung

    Auszug aus BVerwG, 14.02.2014 - 8 B 69.13
    Die Aufklärungsrüge stellt kein Mittel dar, um Versäumnisse eines Verfahrensbeteiligten in der Tatsacheninstanz, vor allem das Unterlassen von Beweisanträgen, zu kompensieren (Urteil vom 23. Mai 1986 - BVerwG 8 C 10.84 - BVerwGE 74, 222 = Buchholz 448.0 § 17 WPflG Nr. 7 S. 8).
  • BVerwG, 17.01.1995 - 6 B 39.94

    Kriterien einer ordnungsgemäßen Bewertung von Prüfungsleistungen durch die Prüfer

    Auszug aus BVerwG, 14.02.2014 - 8 B 69.13
    Das Aufzeigen einer fehlerhaften oder unterbliebenen Anwendung von Rechtssätzen, die das Bundesverwaltungsgericht in seiner Rechtsprechung aufgestellt hat, genügt weder den Zulässigkeitsanforderungen einer Divergenz- noch denen einer Grundsatzrüge (Beschluss vom 17. Januar 1995 - BVerwG 6 B 39.94 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 342).
  • BVerwG, 09.09.2011 - 8 B 15.11

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerwG, 14.02.2014 - 8 B 69.13
    Grundsätzlich bedeutsam im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO ist eine Rechtssache nur dann, wenn in dem angestrebten Revisionsverfahren die Klärung einer bisher höchstrichterlich ungeklärten, in ihrer Bedeutung über den der Beschwerde zugrunde liegenden Einzelfall hinausgehenden entscheidungserheblichen und klärungsbedürftigen Rechtsfrage des revisiblen Rechts (§ 137 Abs. 1 VwGO) zu erwarten ist (stRspr, Beschluss vom 9. September 2011 - BVerwG 8 B 15.11 - ZOV 2011, 226).
  • BVerwG, 24.10.2002 - 7 C 11.02

    Eigentumsverzicht; Gehöft, landwirtschaftliches; Wohnhausflurstück;

    Auszug aus BVerwG, 14.02.2014 - 8 B 69.13
    Im Übrigen ist das Verwaltungsgericht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts davon ausgegangen, dass sich der Beleihungswert regelmäßig am Einheitswert orientiert und nur bei Anhaltspunkten für die Annahme, dass der Beleihungswert des Grundstücks dem Einheitswert nicht entspricht, der Zeitwert konkret zu ermitteln ist (vgl. Urteil vom 24. Oktober 2002 - BVerwG 7 C 11.02 - Buchholz 428 § 1 Abs. 2 VermG Nr. 26 = ZOV 2003, 114).
  • BVerwG, 16.12.1977 - VII C 59.74

    Verkehr - Verkehrsmitteln - Genehmigung eines Linienverkehrs - Verkehrsbedienung

    Auszug aus BVerwG, 14.02.2014 - 8 B 69.13
    Die Rüge der Verletzung des verwaltungsprozessualen Untersuchungsgrundsatzes erfordert zum einen eine substantiierte Darlegung, hinsichtlich welcher tatsächlichen Umstände Aufklärungsbedarf bestanden hat, welche für geeignet und erforderlich gehaltenen Aufklärungsmaßnahmen hierfür in Betracht gekommen wären und welche tatsächlichen Feststellungen bei Durchführung der unterbliebenen Sachverhaltsaufklärung voraussichtlich getroffen worden wären (Urteil vom 16. Dezember 1977 - BVerwG 7 C 59.74 - BVerwGE 55, 159 ; Beschluss vom 15. Februar 2013 - BVerwG 8 B 58.12 - ZOV 2013, 40).
  • BVerwG, 15.05.1997 - 7 C 50.96

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus BVerwG, 14.02.2014 - 8 B 69.13
    Denn es hat - in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 15. Mai 1997 - BVerwG 7 C 50.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 111 = ZOV 1997, 419) - für die Annahme des Schädigungstatbestandes des § 1 Abs. 2 VermG darauf abgestellt, ob für ein bebautes Grundstück oder Gebäude in dem Zeitraum vor Eigentumsverlust tatsächlich nicht kostendeckende Mieten erzielt wurden und diese Kostenunterdeckung die (bereits eingetretene oder unmittelbar bevorstehende) Überschuldung des Grundstücks verursacht hat.
  • BVerwG, 28.12.2010 - 8 B 57.10

    Analoge Anwendung von § 50 VwVfG; Kostenunterdeckung von DDR-Mieten;

    Auszug aus BVerwG, 14.02.2014 - 8 B 69.13
    Der weiter geltend gemachte Zulassungsgrund der Abweichung (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) - hier von der in der Beschwerde genannten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 28. Dezember 2010 - BVerwG 8 B 57.10 -) - ist nicht schlüssig dargetan.
  • VGH Bayern, 12.12.2022 - 7 ZB 20.1120

    Festsetzungsbescheid für rückständige Rundfunkbeiträge

    Die Aufklärungsrüge stellt kein Mittel dar, um Versäumnisse eines Verfahrensbeteiligten, vor allem das Unterlassen von förmlichen Beweisanträgen, zu kompensieren (BVerwG" B.v. 14.2.2014 - 8 B 69.13 - juris Rn. 13).
  • VGH Bayern, 13.11.2017 - 15 ZB 16.1885

    Beseitigungsanordnung für einen Wildschutzzaun

    Aufgrund der umfangreichen fachlichen Äußerungen des AELF ist im vorliegenden Fall auch nicht ersichtlich, inwiefern sich dem Verwaltungsgericht mit Blick eine weitere Aufklärung hätte aufdrängen sollen (vgl. BVerwG" B.v. 20.12.2012 - 4 B 20.12 - BRS 79 Nr. 73 (2012) = juris Rn. 6 m.w.N.; B.v. 14.2.2014 - 8 B 69/13 - juris Rn. 13; vgl. BVerwG, B.v. 21.7.2016 - 10 BN 1.15 - juris Rn. 3; BayVGH, B.v. 23.8.2016 - 15 ZB 15.2668 - juris Rn. 26; B.v. 29.8.2017 - 1 ZB 15.2013 - juris Rn. 10; B.v. 4.9.2017 - 6 ZB 17.1325 - juris Rn. 16), zumal der Kläger die fachlichen Aussagen des AELF nicht durch substanziiertes Aufzeigen erheblicher Fehler in Frage gestellt bzw. "erschüttert" hat (vgl. BayVGH, B.v. 20.4.2016 - 15 ZB 14.2686 u.a. - juris Rn. 68 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 24.08.2017 - 14 ZB 15.1450

    Beihilfe bei medizinischer Notwendigkeit einer brechkraftverändernden

    Die Aufklärungsrüge stellt kein Mittel dar" um Versäumnisse eines Verfahrensbeteiligten" vor allem das Unterlassen von Beweisanträgen" zu kompensieren (BVerwG" B.v. 14.2.2014 - 8 B 69.13 - juris Rn. 13).
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